Diese Freizeit hat sich aus einer früheren Aktion des Jugendamtes der Stadt Viersen entwickelt und wurde durch M. Grundmann (von den Pfadfindern als offenes Angebot) weitergeführt, als diese Freizeit vom Jugendamt nicht mehr organisiert wurde.

Damit erklärt sich, dass dies ein Angebot für Kinder und Jugendliche ist und demzufolge
alle Vorschriften des (deutschen) Jugendschutzgesetzes einzuhalten sind.

  1. Die Vorschriften bezüglich Rauchen und Alkohol sind einzuhalten.
    (Das gilt auch, wenn Eltern der Teilnehmer das zu Hause teilweise anders handhaben.)
    Bei groben Verstößen kann eine vorzeitige Heimfahrt auf eigene Kosten verlangt werden
    .
  2. Auch das Fotografieren und Filmen von Mitfahrern oder Betreuern unterliegt den Vorschriften des
    Datenschutzgesetzes
    . Die Persönlichkeitsrechte sind zu beachten und Veröffentlichungen
    sind genehmigungspflichtig.
    Zuwiderhandlungen haben den Einzug des Smartphones zur Folge und können zum Ausschluss

    von der Fahrt führen.
  3. Ältere Teilnehmer müssen damit einverstanden sein, dass allgemeine Verhaltens- und
    Gemeinschaftsregeln an den jüngeren Teilnehmern ausgerichtet und auch von ihnen einzuhalten. Das gilt u.a.für
    - Respekt vor dem Eigentum anderer - da nichts weggeschlossen werden kann
    - Rücksichtnahme in den Schlafräumen
    - Tisch- und Aufräumdienste / Hilfen beim Buspacken
  4. Aus Aufsichtsgründen wird erwartet, dass jeder Teilnehmer
    - tagsüber Ski fährt - (Ausnahme ist Krankheit)
    - allgemeingültige Ski- und Pistenregeln einhält
    - sich bei einem Betreuer abmeldet, wenn er sich von der Gruppe entfernen möchte / muss.
  5. Aus Gründen der Gemeinschaftsbildung wird erwartet, dass
    jeder an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnimmt
    (Sylvesterfete / Spielenabende / Anfängertaufe / Juxrennen o.ä. / Abschlussabend) ...
  6. Aus Organisationsgründen:
    - muss eine Anzahlung geleistet werden
    - muss die Teilnahme zum festgesetzten Termin vor Abfahrt (nachweisbar) bezahlt sein
    - ist ein späterer Rücktritt mit Kosten verbunden
    - müssen unbedachte oder mutwillige Beschädigungen bezahlt werden